Erklärung zur Barrierefreiheit
Für gruzzi.de und die App „Gruzzi – Bürger-App Greußen“. Stand: 5. August 2026.
Der Altersschnitt in Greußen liegt über dem Bundesdurchschnitt. Eine App, die man nur mit guten Augen und schnellen Fingern bedienen kann, wäre für einen großen Teil der Leute, für die sie gemacht ist, wertlos. Deshalb war Barrierefreiheit hier keine nachträgliche Zutat, sondern eine Vorgabe von Anfang an.
Diese Erklärung geben wir freiwillig ab. Als Kleinstunternehmen sind wir nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für dieses Angebot nicht dazu verpflichtet – wir halten es trotzdem für richtig, offenzulegen, was funktioniert und was nicht.
Unser Anspruch
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2, Stufe AA, und an den Bedienungshilfen von iOS und Android. Eine förmliche Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden. Die folgenden Angaben beruhen auf unseren eigenen Prüfungen.
Was umgesetzt ist
Sehen
- Grundschriftgröße 17 Pixel, keine Beschriftung unter 15 Pixel.
- Alle Text-Hintergrund-Paare erreichen einen Kontrast von mindestens 7:1 – das ist die höhere Stufe AAA, nicht nur die geforderten 4,5:1.
- Als Fließschrift dient Atkinson Hyperlegible, eine Schrift des Braille Institute, deren Buchstaben bewusst so gezeichnet sind, dass sich 1/l/I und 0/O nicht verwechseln lassen.
- Farbe trägt nirgends eine Aussage allein: Auf der Karte der App unterscheiden sich die Nadeln zusätzlich in der Form, in Listen stehen Symbol und Text daneben.
- Ein heller und ein dunkler Modus, beide geprüft.
- Die Seite ist bis 200 % Zoom ohne waagerechtes Scrollen nutzbar; in der App wirkt die Systemeinstellung für größere Schrift bis zur Stufe XXL.
Bedienen
- Alle Schaltflächen sind mindestens 48 × 48 Pixel groß.
- Es gibt keine Schaltfläche, die nur aus einem Symbol besteht – jede trägt Text.
- Keine Funktion ist ausschließlich über eine Wischgeste erreichbar.
- Die Website ist vollständig mit der Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokusrahmen und einem Sprunglink zum Inhalt.
- Es gibt keine Zeitbegrenzung, innerhalb derer etwas erledigt sein müsste.
Verstehen
- Wir schreiben in ganzen, kurzen Sätzen und vermeiden Fachbegriffe. Wo einer nötig ist, wird er erklärt.
- Fehlermeldungen sagen, was zu tun ist – nicht, was technisch schiefging.
- Der Meldevorgang zeigt an, im wievielten von vier Schritten du bist, und lässt sich in jedem Schritt zurückgehen.
Screenreader und Bewegung
- Die App ist mit VoiceOver bzw. TalkBack bedienbar; Bedienelemente haben Beschriftungen und Hinweise, rein dekorative Grafiken sind ausgeblendet.
- Auf dieser Website haben alle inhaltstragenden Bilder eine Textalternative. Die nachgebauten App-Ansichten sind als Ganzes mit einer Beschreibung versehen, ihre Einzelteile sind für Screenreader ausgeblendet.
- Ist im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ gesetzt, entfallen alle Übergänge – auf der Website wie in der App. Das Titelvideo der App startet dann gar nicht erst.
- Das Titelvideo ist jederzeit überspringbar, sein Ton hängt am Stummschalter des Geräts, und es enthält keine Angabe, die nicht auch als Text an anderer Stelle steht.
Was noch nicht barrierefrei ist
Wir nennen das lieber, als es zu verschweigen:
- Die Karte in der App ist im Kern eine visuelle Darstellung. Jede Nadel ist zwar einzeln ansteuerbar und wird vorgelesen, die räumliche Übersicht selbst erschließt sich aber ohne Sehvermögen nicht. Eine Listenansicht aller Meldungen als gleichwertiger Ersatz fehlt noch.
- Fotos anderer Nutzerinnen und Nutzer haben keine Bildbeschreibung. Sie entstehen unterwegs in wenigen Sekunden; eine Beschreibung zu verlangen, würde den Meldevorgang für alle ausbremsen. Wir prüfen, ob sich das anders lösen lässt.
- Es gibt keine Fassung in Leichter Sprache und keine Gebärdensprach-Videos.
- Eine unabhängige Prüfung steht aus. Alle Angaben oben stammen aus eigenen Tests.
- Die Formulare für Vereine und Veranstaltungen sind bedienbar, aber noch nicht mit allen gängigen Screenreadern durchgetestet.
Barrieren melden
Bist du auf eine Hürde gestoßen? Konntest du etwas nicht lesen, nicht treffen oder nicht bedienen? Dann sag es uns bitte – das ist die einzige Möglichkeit, wie wir davon erfahren.
E-Mail: info@ki-shield.de
Telefon: 0175 6486634
Schreib gern formlos, was nicht ging und womit du es versucht hast. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und sagen dir, ob und wann wir es beheben können.
Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ist für öffentliche Stellen des Bundes zuständig und damit für dieses private Angebot nicht einschlägig. Wende dich bei einem Streit über die Barrierefreiheit gern zunächst noch einmal an uns – wir nehmen jede Rückmeldung ernst. Unabhängig davon steht dir der ordentliche Rechtsweg offen.